Herzlich willkommen im Fachportal für Umgebungslärm!

Jetzt ist Ihre Mitwirkung gefragt: Bringen Sie sich aktiv in Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung ein – sei es bei Ihnen vor Ort oder auf Landesebene. Das Fachportal für Umgebungslärm bündelt Beteiligungsverfahren aller Verwaltungsebenen in NRW zum Thema Lärm. Entdecken Sie jetzt die vielfältigen Angebote zum Mitmachen und bringen Sie sich aktiv in die Planungsprozesse ein!

Kartendarstellung

Beteiligungsformate

Dialoge

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Diskutieren Sie aktuelle Themen und tauschen Ihre Argumente mit anderen Nutzern aus.

Veranstaltungen

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Besuchen Sie Veranstaltungen und bringen Sie sich vor Ort in interessante Themen und Projekte ein.

Verfahren

12 Beteiligungen

Nehmen Sie Stellung zu aktuellen Entwürfen von Gesetzen, Planungsverfahren oder anderen Initiativen.

Umfragen

0 Beteiligungen

Nehmen Sie schnell, direkt und unkompliziert an Umfragen zu unterschiedlichen Themen teil.

Bauleitpläne

0 Beteiligungen

Informieren Sie sich und nehmen Sie Stellung zu aktuellen Planungsvorhaben in Ihrer Region.

Meldeverfahren

7 Beteiligungen

Melden Sie Ereignisse oder Orte des öffentlichen Interesses im Rahmen von Meldeverfahren.

Topaktuelle Beteiligungen

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 19.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 29.05.2024
  • Meldungen 1 Meldung
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Mängelmelder Gemeinde Ostbevern Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Ostbevern

[Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.]

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.04.2024 bis 17.05.2024
  • Meldungen 0 Meldungen
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vor. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

Aktuelle Beteiligungen

Verfahren Gemeinde Wickede (Ruhr) Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Wickede (Ruhr)

Seit dem Jahr 2002 ist es Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen zu schützen. Dazu wurde die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah dies im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), speziell in dessen § 47d.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.05.2024 bis 10.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Kleve Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kleve - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 19.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Mängelmelder Gemeinde Alfter Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Alfter, 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 29.05.2024
  • Meldungen 1 Meldung
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Verfahren Stadt Bornheim Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bornheim - 2.Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Mängelmelder Gemeinde Ostbevern Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Ostbevern

[Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.]

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.04.2024 bis 17.05.2024
  • Meldungen 0 Meldungen
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Verfahren Stadt Bocholt Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bocholt - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vor. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Mängelmelder Gemeinde Rödinghausen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Rödinghausen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggfs. zu überarbeiten.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen. In der vom 18.04.2024 - 21.05.2024 laufenden zweiten Phase haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rödinghausen einzusehen und hierzu Stellung zu nehmen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2024 bis 21.05.2024
  • Meldungen 0 Meldungen
Verfahren Stadt Bad Honnef Verkehr und Mobilität
  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.04.2024 bis 17.05.2024
Mängelmelder Stadt Kierspe Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kierspe

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2024 bis 30.05.2024
  • Meldungen 0 Meldungen
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Verfahren Stadt Warstein Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Warstein - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

Das Beteiligungsportal

Bürgerbeteiligung

Wir laden Sie herzlich ein, sich auf unserem Portal aktiv an Themen aus Politik, Gesellschaft und Verwaltung zu beteiligen. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Mitwirkung an Beteiligungsverfahren oder besuchen Sie unsere Veranstaltungen. Sie können gezielt nach Verfahren, Themen und Formaten in Ihrer Region suchen.

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Regional- und Fachportale

Das Beteiligungsportal besteht aus dem Hauptportal „Beteiligung NRW“ und weiteren Regional- und Fachportalen.

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Häufige Fragen

Im Hilfebereich finden Sie die Antworten und häufig gestellte Fragen rund um das Portal „Beteiligung NRW“.

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Wir laden Sie ein, sich zu konkreten Themen zu äußern und sich miteinander auszutauschen. Wir freuen uns über konstruktive Vorschläge, fachliches Know-how, Ideen, Bewertungen und eine lebhafte Diskussion zu den angebotenen Themen. Von Ihrem Beitrag versprechen wir uns wichtige Impulse für die Politik und Verwaltung sowie das gesellschaftliche Miteinander.

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Sagen Sie uns Ihre Meinung oder nehmen Sie Stellung zu aktuellen Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Dokumenten. Bringen Sie Ihre Anregungen und Erfahrungen ein. Ihre Hinweise können so in die weitere Ausgestaltung einfließen.

So gehts

Ihr Beitrag

Schreiben Sie Ihre Meinung zu einer Beteiligung. Sie können auch eine Videobotschaft veröffentlichen.

Ihre Stellungnahme

Nehmen Sie als betroffene Bürgerin bzw. betroffener Bürger oder Träger öffentlicher Belange Stellung zu formellen Beteiligungsverfahren.

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