Mängelmelder Gemeinde Rödinghausen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Rödinghausen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2024 bis 21.05.2024
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Quelle: pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Für die Lärmkartierung im Gebiet der Gemeinde Rödinghausen wurden nur die Hauptverkehrsstraßen, darunter die Autobahn A30 sowie die Landesstraße L557 ausgewertet.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Rödinghausen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligungsmöglichkeit erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 18.12.2023 bis zum 18.01.2024 statt. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW [2] erstellten aktuellen Lärmkartierung und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt, der nun die Grundlage für die zweite Phase Öffentlichkeitsbeteiligung bildet.

Den in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro erstellten Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie die Lärmkartierung finden Sie in den Dokumenten.

Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung als auch die gezielte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange findet im Zeitraum vom 18.04.2024 – 21.05.2024 statt.

                                                         

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

BITTE BEACHTEN SIE:

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie geht es nicht um den Lärm in der Nachbarschaft oder von Veranstaltungen. Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen u.ä. zählen nicht zum Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie.

             

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und ggf. im Planentwurf bzw. bei der Überprüfung des aktuellen Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter wwww.roedinghausen.de veröffentlicht.

             

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Kontaktperson

Gemeinde Rödinghausen

Geschäftsbereich 3 - Bauen, Planen und Umwelt

Andreas Dornhöfer

Tel. 05746/948173

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