Meldeverfahren Stadt Sassenberg Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplan der Stadt Sassenberg - 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 23.05.2024
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Sassenberg bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Sassenberg ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die bereits durchgeführte erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/). Die Basis für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung bildet der Entwurf des erstmalig aufgestellten Lärmaktionsplanes der Stadt Sassenberg (Hier geht's zum Entwurf des Lärmaktionsplanes https://www.sassenberg.de/de/aktuelles/bekanntmachungen.php#anchor_3280fa2a_Accordion-April).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. [Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.] Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Machen Sie sich mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes vertraut.
  3. Führen Sie sich die Ergebnisse der Lärmkartierung ggf. in der Kartenanwendung erneut vor Augen.
  4. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Der Lärmaktionsplan wird anschließend in seiner endgültigen Fassung erarbeitet und durch das zuständige Gremium der Stadt Sassenberg beschlossen. Schlussendlich wird der beschlossene Lärmaktionsplan bekanntgemacht. .

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Stadt Sassenberg

02583 309-0

stadt@sassenberg.de

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