Verfahren Stadt Bocholt Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bocholt - Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
© pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Bocholt bietet Ihnen hier zwei Möglichkeiten der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung (s.u.).

Die Stadt Bocholt ist von der Lärmkartierung an den Hauptverkehrsstraßen B67, B473, L602 Dingdener Str., L602 "Westfalendamm", L602 Dinxperloer Str., L505 Wertherstr./Westend, L505 Nordwall und L572 Ostring/Münsterstr. erfasst.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) hat die Stadt Bocholt einen Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Stufe erstellt. Die Lärmkartierung und der Entwurf ist die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Zur weiteren Information sind der Lärmaktionsplan der 2. Runde und die Überprüfung der 3. Runde unter dem Menüpunkt "Informationen" (links) beigefügt.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Eine Registrierung oder Anmeldung ist in diesem Verfahren erforderlich. Wenn Sie sich registrieren / anmelden, hat das für Sie den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Vorgehen:

1. Unter "Ihre Stellungnahme" können Sie zum Entwurf des Lärmaktionsplans schriftlich Stellung nehmen.

2. Sie können auch über die Karte eine Beitrag zu einem bestimmten Ort abgeben.
Hierzu müsssen Sie zunächst oben links auf die Lärmkarte klicken;
dort gehen Sie auf den Button "Ihre Stellungnahme"
und dann auf "In Karte zeichnen".
Dann öffnen sich oben rechts in der Karte verschiedene Werkzeuge (Punkt, Linie, Fläche), mit denen Sie Bereiche kennzeichnen können. Anschließend erscheint "Zeichnung übernehmen" und Sie können die gemachten Kennzeichnungen kommentieren. 

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich alle Personen, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen. 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und ggf. bei der Überarbeitung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Bocholt sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und auf der Hompage der Stadt (www.bocholt.de) veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Mobilität und Umwelt
Frau Petra Dege
Tel. 02871 953-3248
 

Bei Fragen zum Beteiligunsportal:

Stadt Bocholt
Sascha Terörde
Tel. 02871 953-1295

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmaktionsplan Bocholt Stufe 4 (Überprüfung) - Entwurf - Stand 04/2024
  • Lärmkarte

Informationen

Übersicht
  • Kontaktperson
  • Datenschutzerklärung
  • Lärmaktionsplan Bocholt Stufe 2 - 2013
  • Lärmaktionsplan Bocholt Stufe 3 (Überprüfung) - 2018
  • Lärmaktionsplan Bocholt Stufe 4 (Überprüfung) - 2024
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.