Mängelmelder Gemeinde Alfter Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Alfter, 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 29.05.2024
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Alfter bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Gemeinde Alfter ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen und an nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand über das Beteiligungsportal NRW vom 08.01.2024 bis 07.02.2024 statt. Auf Grundlage der vom LANUV NRW[2]  erstellten aktuellen Lärmkartierung und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde der letzte Lärmaktionsplan aus der 3. Runde überprüft und ein Entwurf des Lärmaktionsplanes für die 4. Runde erstellt. Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stellt nun dieser Entwurf dar. Diesen können Sie im linken Teil der Seite unter Informationen herunterladen und einsehen.

SIe haben in dem Zeitraum vom 30.04.2024 bis 29.05.2024 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht  erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen.Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans auf der linken Seite unter Informationen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.alfter.de/bekanntmachungen bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Immisionen durch B56 im Bereich Oedekoven / Impekoven

Ort 53347 Alfter, Euskirchener Straße
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich mich erkundigen nach dem Stand der Dinge in Bezug auf die Lärmemissionsplanung https://www.alfter.de/fileadmin/redaktion/downloads/Bauen-Wohnen/Emissionsschutz/2020-05-19_Laermaktionsplan_Stufe_3.pdf (beigefügt). Wie man auf Seite 35 unschwer sieht ist die B56 zwischen Konrad-Adenauer-Damm bis Buschhoven ein „Lärmbrennpunkt“ mit Werten über 55/60db. Selbst nachts (siehe Seite 35) werden Werte >50db erreicht. Das Bundesimmisionsschutzgesetz sieht vor das in Wohnbereichen der Wert nachts zwischen 22 und 6 Uhr 40db nicht überschreiten darf weil es sonst gesundheitsschädlich ist. Das ist eine ganz klare Vorgabe ! Ich benötige dazu kein Gutachten sondern nur meine Ohren. Mein Schlafzimmerfenster ist ca. 100m von der B56 entfernt und ich höre die Fahrzeuge von der Almabrücke bis zum Waldeingang Buschhoven. Morgens in der Woche ab 5 Uhr fängt der Lärm an und ich bin wach. Im Winter bei minus 10° wenn ich das Fenster geschlossen habe ist es besser. Samstag/Sonntag ist das alles fast kein Thema da es meistens halbwegs ruhig zugeht bis auf wenige Motorradfahrer welche aufgrund der schönen Kurven meinen „aufdrehen“ zu müssen. Die ganz krassen Motorradfahrer fahren auch schon teilweise ab 4 Uhr und rauschen dann mit > 120km/h durch die Landschaft. Ein absolutes No-Go sind die Einsatzfahrzeuge mit eventuell ortsunkundigen Fahrern. Die kommen egal zu welcher Uhrzeit (das kann auch nachts um 3 Uhr sein) z.B. von der Almabrücke, sehen viel Grün und denken sich „hier ist Wald, hier kann ich mal Krach machen und das Martinshorn einschalten“. Die kommen von Buschhoven aus mit Martinshorn, machen das Horn vor der Kreuzung Ahrweg / Hauptstr. aus weil man da ja Häuser sieht und 100m später wieder an bis zur Almabrücke wo man auch wieder Häuser sieht. Hunderte Male habe ich das schon so erlebt. Tagsüber im Berufsverkehr o.ä. alles in Ordnung aber nachts muss so etwas nicht sein. Ich habe mich schon an die diversen Leitstellen der Einsatzfahrzeuge gewendet aber ohne Erfolg. Eine extrem positive Erfahrung war letzte Woche wo auf der B56 zwischen Almabrücke und Ahrweg Baustellenschilder wegen Grünpflegearbeiten standen sowie eine generelle Einschränkung auf 50 km/h. Ich hatte das gar nicht mitbekommen sondern wunderte mich nur das es wesentlich ruhiger war. Meine Anliegen / Fragen /Anregungen an Sie wären jetzt: - ich möchte das die B56 zwischen Kreuzung Almabrücke/Konrad-Adenauer-Damm sowie Kreuzung Ahrweg / Hauptstr. und eventuell in Berücksichtigung des neuen Baugebietes Buschkauler Feld bis zum Waldeingang vor Buschhoven eine reine 50 km/h Zone wird. Was bringt es außer Lärm und Immissionen wenn dazwischen mal 100m-300m 70 km/h ist ? Beschleunigen und Abbremsen was keinem etwas bringt - ich möchte das die Schilder 70 km/h ausgetauscht werden gegen Schilder 50 km/h eventuell mit Untertafel „Wohngebiet“ (das sehen dann auch die Einsatzfahrzeuge) Mit bestem Dank Ralf Weidenbrück

Kontaktperson

Frau Sabrina John
Telefon: 0228 6484-187
E-Mail: sabrina.john@alfter.de

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