Verfahren Stadt Bornheim Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bornheim - 2.Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Um was geht es?

Die Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat zum Ziel, Belästigungen und schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Unter "Umgebungslärm" wird hierbei der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und anderen großen Lärmquellen (Industrie) verstanden. Hauptverkehrsstraßen sind definiert als Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz im Jahr, Haupteisenbahnstrecken als Strecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume (Gebiete mit städtischem Charakter mit mehr als 100.000 Einwohnern) sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von den oben genannten Lärmquellen. In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern. Auf Grundlage der Lärmkartierung (externer Link) erstellen die Städte und Gemeinden die Lärmaktionspläne, außer für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Im Stadtgebiet Bornheim ist der Straßenverkehr die bedeutendste Lärmquelle. Ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a weisen die folgenden Straßen auf:

-  die Autobahn A 555 und die Landesstraßen
- L 118
- L 182
- L 183
- L 190
- L 192
- L 281 und
- L 300 teilweise.

Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln-Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet.

Der Großflughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärmquellen dar. 

Die Stadt Bornheim hat bereits in den vorigen Runden der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt bzw. fortgeschrieben, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Den bisherigen Plan können Sie im linken Teil der Seite unter Informationen herunterladen und einsehen.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase hat die Stadt über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Kommentare zur Lärmsituation oder zu Lärmminderungsmaßnahmen gebeten. Dazu hat sie ab Herbst 2023 Informationen auf der eigenen Homepage und in der Presse veröffentlicht, die Ortsvorsteher*innen beteiligt und in den Ausschüssen für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün sowie für Stadtentwicklung und dem Rat informiert. Vom 01.03.-26.04.2024 hat sie zudem ein Meldeverfahren auf diesem Beteiligungsportal durchgeführt. Dort konnte neben den aktuellen Lärmkarten auch der Lärmaktionsplan der 3. Runde eingesehen und Lärmprobleme gemeldet werden. Den Lärmaktionsplan der 3. Runde finden Sie auch auf dieser Seite links oben unter "Informationen".

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Anmerkungen, Kommentaren und Meldungen aus der ersten Phase der Beteiligung hat die Stadt Bornheim einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stadt Bornheim bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Sie können auch über die Karte eine Beitrag zu einem bestimmten Ort abgeben. 

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Vorgehen:

1. Unter "Ihre Stellungnahme" können Sie vom 30.04. bis 27.05.2024 zum Entwurf des Lärmaktionsplans schriftlich Stellung nehmen.

2. Sie können in diesem Zeitraum auch über die Karte eine Beitrag zu einem bestimmten Ort abgeben.
Hierzu müsssen Sie zunächst oben links auf die Lärmkarte klicken;
dort gehen Sie auf den Button "Ihre Stellungnahme"
und dann auf "In Karte zeichnen".
Dann öffnen sich oben rechts in der Karte verschiedene Werkzeuge (Punkt, Linie, Fläche), mit denen Sie Bereiche kennzeichnen können. Anschließend erscheint "Zeichnung übernehmen" und Sie können die gemachten Kennzeichnungen kommentieren. 

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen. 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Bornheim sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und nach Beschluss durch den Rat auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Kontaktperson

Frau Irmgard Mohr
Telefon: 02222 945310
E-Mail: irmgard.mohr@stadt-bornheim.de

oder laerm@stadt-bornheim.de

Datenschutzerklärung

In diesem Beteiligungsverfahren werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da die Teilnahme am Verfahren anonym erfolgt. Da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist insoweit auch keine eigene, über die für das Hauptportal geltende Datenschutzerklärung hinausgehende Datenschutzerklärung erforderlich.

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim, Stufe 4 - Entwurf - Stand: 26.04.2024
  • Lärmkarte

Informationen

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