Veranstaltung Kreis Düren Integration und Inklusion

Bewerbung für das Selbstvertretungsgremium für Menschen mit Behinderungen

  • Status Aktiv
  • Termin 16.07.2026 bis 15.09.2026
  • Teilnehmer 8 Teilnehmer
Bild vergrößern
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Gemeinsam den Kreis Düren barrierefreier und inklusiver gestalten

Der Kreistag hat am 9. Juli 2026 eine Geschäftsordnung und die Gründung eines Selbstvertretungs-Gremium für Menschen mit Behinderungen des Kreises Düren beschlossen (Drs.Nr. 228/26).

Sie möchten mitgestalten, Veränderungen anstoßen und Ihre Erfahrungen einbringen?

Dann werden Sie Teil des neuen Selbst-Vertretungs-Gremiums für Menschen mit Behinderungen (SVG) im Kreis Düren und bewerben Sie sich.

Das SVG vertritt die Belange von Menschen mit Behinderungen im Kreis Düren und bietet die Möglichkeit, Anliegen, Ideen und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen in politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einzubringen. Denn niemand weiß besser, wo Barrieren bestehen und was sich verbessern muss, als die Menschen, die selbst davon betroffen sind.

Ihr Interesse zählt!

Mehr Informationen unter www.kreis-dueren.de/inklusionsbeauftragte

Übersicht

Veranstaltungstermin
Donnerstag 16.07.2026 08:00 Uhr bis Dienstag 15.09.2026 09:00 Uhr
Termin speichern
Programm
Veranstaltungsflyer (Download *.pdf 477 KB)
Veranstaltungsort
Kreishaus Düren
Bismarckstraße 16, 52351 Düren
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
16.07.2026 - 15.09.2026 00:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 16.07.2026 bis zum 15.09.2026 online gebucht werden.

Kontakt

Kontakt

Kreis Düren

Amt 51/ Fachbereich Inklusion

Bismarckstraße 16

52351 Düren

E-Mail: E.Willkomm-Laufs@kreis-dueren.de

Ansprechperson: Inklusionsbeauftragte Emily Willkomm-Laufs

Telefon: 0 24 21. 22 -10 51 918

www.kreis-dueren.de/inklusionsbeauftragte

Teilnahmebedingungen

www.kreis-dueren.de/datenschutz

Datenschutzerklärung

Unter diesem Link finden Sie die Datenschutzerklärung des Kreises Düren.

Unter diesem Link finden Sie die Datenschutzerklärung dieses Beteiligungsportals.

Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Verantwortlicher: Kreis Düren | Der Landrat Bismarckstr. 16 | 52351 Düren Telefon 024 21.22-0 info@kreis-dueren.de www.kreis-dueren.de

2. Datenschutzbeauftragte/r Kreis Düren: Datenschutzbeauftragter Bismarckstr. 16 | 52351 Düren I Telefon 02421. 22-10 72 00 1 I datenschutz@kreis-dueren.de

3. Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2 – 4 | 40213 Düsseldorf Telefon 0211.38 424-0 | Fax 0211 38424-999 poststelle@ldi.nrw.de www.ldi.nrw.de

4. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um das Bewerbungsverfahren zur Benennung stimmberechtigten Mitglieder des Selbstvertretungsgremiums des Kreises Düren entsprechend der Vorgaben der Geschäftsordnung des Beirates durchführen zu können. Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist/sind § Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO, Art. 9 Abs. in Verbindung mit §§ 7 und 27b der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie § 26 der Kreisordnung (KrO NRW). Alternativ, wenn keine Rechtsgrundlage vorhanden ist: Sie haben in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt.

5. Datenerhebung bei anderen Stellen: Sofern weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben.

6. Datenweitergabe an Dritte: Zur Erfüllung der Aufgaben kann es erforderlich sein, dass die Daten im Einzelfall an Dritte weitergegeben werden (z.B. öffentliche Sitzung des Kreistags, an die Geschäftsstelle des Landesinklusionsbeirates NRW). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken

7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine inter- nationale Organisation (optional): Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

8. Dauer der Speicherung: Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder vernichtet.

9. Rechte der Betroffenen: Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der oben genannten Aufsichtsbehörde.

10. Widerrufsrecht bei Einwilligung (optional): Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt. 11. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten (optional): Ihre Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne ihre Angaben kann nicht festgestellt werden, ob sie unter Berücksichtigung der Vorgaben der Geschäftsordnung des Selbstvertretungsgremiums für Menschen mit Behinderungen (SVG) zum Mitglied oder stellvertretenden Mitglied des SVG des Kreises Düren bestellt werden können.

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang